Ermäßigter Quellensteuersatz für in der EU und dem EWR ansässige Steuerpflichtige ist jetzt verfügbar
Um in den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes (5 %) für in der EU/EWR ansässige Steuerpflichtige zu erhalten, sollten Sie Ihre Steuerdaten überprüfen und bestätigen. Sobald Sie dies getan haben, wird der neue Steuersatz automatisch angewendet.
Das lettische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das die Quellensteuer für Privatpersonen mit steuerlichem Wohnsitz in EU- und EWR-Ländern von 20 % auf 5 % reduziert. Darüber hinaus vereinfacht das Gesetz auch die Besteuerung, da die Anleger ihre steuerliche Ansässigkeit nur einmal bestätigen müssen und keine Bescheinigungen oder andere Unterlagen erforderlich sind.1 Die Gesetzesänderung wird am 14. November 2022 in Kraft treten.
Wir arbeiten daran, die Änderungen auf Mintos zu implementieren. Wir gehen davon aus, dass die Entwicklung bis Ende November abgeschlossen sein wird. Sobald die Änderungen fertig sind, müssen Sie Ihre Steuerangaben überprüfen und bestätigen, um vom reduzierten Steuersatz zu profitieren. Wir werden Sie benachrichtigen, sobald der ermäßigte Steuersatz in Kraft ist.
Dies ist ein großer Erfolg für die Anleger. Wir arbeiten seit zwei Jahren mit dem Berufsverband der lokalen Finanzinstitute und anderen Interessengruppen zusammen, um eine Gesetzesänderung zu erreichen, und sind sehr froh, dass sich unsere gemeinsamen Bemühungen endlich ausgezahlt haben!
Die Gesetzesänderung gilt nicht für Anleger, die nicht in einem EU- oder EWR-Land steuerlich ansässig sind. Sie gilt auch nicht für juristische Personen, die nicht dem Steuerabzug unterliegen.
1 Falls Sie in einem Land steuerlich ansässig sind, in dem nach dem Doppelbesteuerungsabkommen eine Quellensteuer von weniger als 5 % erhoben wird, können Sie dennoch den niedrigeren Satz in Anspruch nehmen, indem Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen. Mehr erfahren