Gleich zu Beginn von Mintos haben wir mehrere Namen für die Zusage der Kreditunternehmen in Betracht gezogen, bei Ausfall eines Kreditnehmers Kredite zurückzukaufen. Schließlich wurde der Begriff “Rückkaufgarantie” gewählt, da wir ihn für einen weit verbreiteten juristischen Begriff hielten, der für alle beteiligten Parteien verständlich ist.
Im Laufe der Zeit haben wir Kommentare und Rückmeldungen von Investoren erhalten, die sagten, dass das Wort “Garantie” irreführend sei.
Um dem Rechnung zu tragen, haben wir zunächst einen separaten Abschnitt in den häufigen Fragen über das Rückkaufkonzept eingefügt. Weiterhin haben wir das Risiko eines Anbahners im Bereich Investitionsrisiken genau beschrieben, zu finden auf der Investitions- und Risikoseite.
Wir sind jedoch zu der Einsicht gelangt, dass nicht allen Investoren solche Details sofort bekannt sind und dass das Wort “Garantie” in der Tat falsch aufgefasst werden könnte, zumindest im Zusammenhang mit Kreditinvestitionen.
Es für alle klarer formulieren
Um die vertragliche Verpflichtung des Kreditgebers und das Risiko bei der Investition in Kredite genauer zu beschreiben, ändern wir auf der Mintos-Plattform und in unserer Kommunikation mit Investoren das Wort “Garantie” in “Verpflichtung”.
– Nur das Wort “Garantie” wird geändert; das Rückkaufkonzept bleibt wie bisher.
– Die Änderung der Worte auf der Mintos-Plattform ändert die rechtlichen Verträge nicht.
Über die Rückkaufverpflichtung
Die Rückkaufverpflichtung (früher “Rückkaufgarantie”) ist eine vertragliche Verpflichtung, nach der ein Kreditunternehmen auf Mintos verpflichtet ist, die Investition zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückzukaufen, falls der Kredit länger als 60 Tage verspätet ist.
Gegenwärtig sind 99 % der Kredite auf Mintos mit einer Rückkaufverpflichtung verbunden. Bei diesen Krediten können Investoren die Teilbewertung “Rückkaufstärke” prüfen, um die Fähigkeit des Rückkaufanbieters zur Erfüllung der Rückkaufverpflichtung zu bewerten. Erfahren Sie mehr darüber auf der Mintos Risk Score-Seite.
Weitere Informationen über die Rückkaufverpflichtung finden Sie auch in der Mintos-Hilfe.