Firma
AS Mintos Marketplace
Skanstes iela 50
Riga, LV-1013
Lettland
[email protected]
LEI-Code: 213800CDJOF7ZZVSKW68
Datenschutzbeauftragter
Dace Pelse
[email protected]
Vertreten durch den Vorstand
Martins Sulte
Martins Valters
Karlis Kronbergs
Inese Lazdovska
Marcis Gogis
Grundkapital
Eingezahltes und eingetragenes Grundkapital in Höhe von € 6 150 000
Handelsregister
Handelsregister der Republik Lettland
Handelsregisternummer 40103903643
Umsatzsteuer-ID (Lettland)
LV40103903643
AS Mintos Marketplace ist eine von der lettischen Zentralbank Latvijas Banka zugelassene und beaufsichtigte Wertpapierfirma (www.bank.lv, Adresse: K. Valdemara iela 2A, Riga, LV-1050, Lettland; Telefon: +371 67022300; email:[email protected]). Lizenznummer 06.06.08.719/534
Investitionsdienstleistungen
Mintos ist berechtigt, die folgenden Investitionsdienstleistungen zu erbringen:
- Ausführen von Aufträgen im Namen von Kunden
- Handel auf eigene Rechnung
- Verwaltung von Portfolios
- Anlageberatung
- Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Bindung
Mintos ist berechtigt, die folgenden Nebendienstleistungen zu erbringen:
- Halten von Finanzinstrumenten
- Umtausch von Fremdwährungen zum Zwecke der Erbringung von Anlagedienstleistungen
- Anlageforschung, Finanzanalysen und andere Formen allgemeiner Empfehlungen im Zusammenhang mit Investitionen
- Erstplatzierung von Finanzinstrumenten
Die auf Mintos angebotenen Finanzinstrumente werden außerbörslich (OTC) verkauft.
Anlegerschutz
Als zugelassene Investmentgesellschaft ist Mintos Mitglied des nationalen Anlegerentschädigungssystem, das gemäß Richtlinie 97/9/EG besteht. Das System schützt die Anleger, indem es Entschädigungen leistet, wenn Mintos Finanzinstrumente oder Anlegergelder nicht an die Anleger zurückzahlt. Die Regelung deckt Situationen ab, die typischerweise auf operative Fehler zurückzuführen sind, z. B. falls Mintos in Betrug oder Verwaltungsmissbrauch verwickelt ist oder Mintos seine Geschäftstätigkeit einstellt.
Die maximale Entschädigung, die ein Anleger im Rahmen der Anlegerentschädigungsregelung beanspruchen kann, beträgt 90 % seines Nettoverlustes bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 €.
Die Regelung schützt nicht vor dem Investitionsrisiko, z. B. einer schlechten Wertentwicklung der zugrundeliegenden Kredite, dem Ausfall des Kreditnehmers oder des Kreditunternehmens.